30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Tempo-30-Zonenregelungen dürfen sich nach § 45 Absatz 1c Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Die in Rede stehenden Straßenabschnitte sind Teil des Verlaufs der Landesstraßen L 3004 und L 3440, wie aus dem untenstehend abgebildeten Ausschnitt der Netzkartierung klassifizierter Straßen zu erkennen ist.