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Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die westliche Rheinlandstraße ist Bestandteil der Tempo 30-Zone Schwanheim. Dort verkehren die Buslinien 51 und 62. Der Linienverlauf führt im Zuge der Geisenheimer- und der Rheinlandstraße über drei Einmündungen, die mit Verkehrszeichen (VZ) 301 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dem Bus die Vorfahrt geben. In Gegenrichtung sind zwölf Kreuzungen/Einmündungen betroffen. Eine solche Vorfahrtsregelung ist gemäß den Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVO) erlaubt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo 30-Zonen dies zwingend erfordern. Die Regelung wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt. Bei einer Rechts-vor-Links-Regelung wäre, wenn überhaupt, nur in der benannten Fahrtrichtung eine Verbesserung zu erwarten, da nur auf der nördlichen Fahrbahnseite Einmündungen vorhanden sind. Der Querungsbedarf von zu Fuß Gehenden ist durch die Waldlage sehr gering. In dem vom Ortsbeirat genannten Bereich Rheinlandstraße zwischen Alt-Schwanheim und Geisenheimer Straße ist Tempo 30 angeordnet. Seit Jahresbeginn wurden durch die Städtische Verkehrspolizei bisher 16 Geschwindigkeitskontrollen (in beide Fahrtrichtungen) im Umfang von 35 Stunden vorgenommen. Dabei wurden 2090 Fahrzeuge erfasst, von denen 373 Fahrzeuge verwarnt wurden. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 23,5%.