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Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweges

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Ein Grund ist der auf den Privatgrundstücken befindliche Bewuchs, der auf dem unten zur Verdeutlichung beigefügten Bild vom 23. Juni 2020 sichtbar ist. Wegen diesem fiele ein aufwendiger Wurzelschutz an. Ein geforderter Rückschnitt würde das Grün gefährden, gerade bei trockenen Sommern. Das steht dem allgemeinen Wunsch nach mehr Grün in der Stadt und letztlich auch nach der Beschattung von Wegen an heißen Sommertagen entgegen. In Abwägung dessen und weil der parallel verlaufende und entsprechend ausgeleuchtete Nonnenpfad ebenfalls als Verbindung genutzt werden kann, sieht der Magistrat davon ab, dort Leuchten anzubringen.