Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden
Stellungnahme des Magistrats
Für die Liegenschaft wurde 2023 einmal ein Sperrmülltermin vereinbart. Die Abholung erfolgte am 13.01.2023. In den letzten 12 Monaten wurden bei der FES für die Dreieichstraße 28 eine und für die Klappergasse am Gebäude Dreieichstraße 28 vier Meldungen aufgrund von Sperrmüllbereitstellungen ohne Termin registriert. Darüber hinaus gab es den vorgenannten, ordnungsgemäß vereinbarten Termin. Seitens des Ordnungsamtes erfolgt eine dortige Kontrolle nach Beschwerdelage. Im Laufe des Jahres 2023 gab es bisher 3 Beschwerden bezüglich der gesamten Sachsenhäuser Altstadt, davon wurde in einem Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Aus den vorhandenen Daten kann nach Einschätzung der Stadtpolizei nicht auf einen "Hotspot" geschlossen werden. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt schließt sich der Einschätzung an, wobei der Bereich bei längerem Leerstand und damit verbundener mangelnder sozialer Kontrolle sich zu einem "Hotspot" entwickeln könnte und daher regelhaft kontrolliert werden sollte. Um dem entgegen zu wirken ist es sinnvoll, dass die Anwohner:innen im Umfeld der Liegenschaft Ablagerungen zeitnah melden. Sobald der Sperrmüll länger als einen Tag vor Ort ist, handelt es sich entweder um eine zu frühe Bereitstellung oder eine illegale Ablagerung. Warum trotz Feststellung der Situation und mit dem Wissen, wie die ordnungsgemäße Entsorgung in Frankfurt am Main geregelt ist, es dazu kommt, dass ein Sperrmüllhaufen über Wochen nicht von den Anwohner:innen gemeldet wird, ist nicht nachvollziehbar. Die wohl gängigste und effektivste Möglichkeit ist die Nutzung des Mängelmelders unter www.ffm.de bzw. über die dazugehörige App. Weiterhin kann man sich an die FES unter services@fes-frankfurt.de wenden. Der Bereich wird im Rahmen der Bestreifung durch die Stadtpolizei regelmäßig kontrolliert. Kurzfristige Entsorgung von illegalen Ablagerungen erfolgen nur, sofern eine Gefährdungslage besteht. Diese wird durch die Stadtpolizei festgestellt und die unverzügliche Beseitigung angeordnet. Eine entsprechende Gefährdungslage war bisher in diesem Bereich nicht gegeben. Ablagerungen, die nicht dieser Kategorie entsprechen, werden im Rahmen der geplanten Abfuhren von illegalen Ablagerungen entsorgt um bei den Bürger:innen nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Beseitigung ohne Termin schneller erfolgt und somit keine falschen Anreize zu setzen. Normalerweise zieht Sperrmüll keine Ratten an. Ein entsprechender Befall entsteht in der Regel, wenn Essensreste abgelegt oder illegale Taubenfütterung betrieben wird. Sofern ein entsprechender Befall durch den Fachbereich des Ordnungsamtes festgestellt wurde, werden entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet.