Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1., 2. und 3.: Pauschale bauliche Absicherungsmaßnahmen für ganze Straßenzüge hält der Magistrat für nicht sinnvoll. In der nächsten Zeit führt die Städtische Verkehrspolizei in der Hallgartenstraße Sonderkontrollen durch, um die auf der Südseite durch Verkehrszeichen (VZ) 315-75 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgegebene Parkanordnung (Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts) durchzusetzen. Somit wird gleichermaßen eine größere Gehwegbreite für zu Fuß Gehende erzielt und die Fahrbahn eingeengt, was zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten führen sollte. Ergänzung zu 2.: Die gewünschte Parkordnung wird durch die Entfernung der an Hausnummer 59 vorhandenen Beschilderung und das Versetzen der Beschilderung vor der Hausnummer 57 erreicht. Die Arbeiten werden zeitnah vorgenommen. Zu 4.: Die Hallgartenstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone (VZ 274.1 StVO). In solchen Zonen wird auf weitere Regelungen (etwa durch Beschilderungen und Markierungen) bewusst verzichtet. Von Verkehrsteilnehmenden wird erwartet, dass sie die geltenden Vorgaben einhalten. Zusätzliche Tempo 30-Piktogramme an den Einmündungsbereichen in der Hallgartenstraße sind nicht notwendig. Um die Verkehrsteilnehmenden auf die besondere Situation der Kita an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße hinzuweisen, wird zu Beginn des Gebäudes das VZ 136 StVO "Kinder" aufgestellt. Die Wiederholung als Piktogramm auf der Fahrbahn ist nur in unmittelbarer Nähe zu einer Beschilderung möglich. Geschwindigkeitskontrollen lassen sich nur durchführen, wenn alle Zufahrtsstraßen als Tempo 30-Zone beschildert und deutlich erkennbar sind. An der Kreuzung Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße sind die Zeichen beidseitig beschmiert und beklebt, so dass zurzeit keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden können. Sobald die Beschilderung wieder gut erkennbar ist, führt die Städtische Verkehrspolizei eine Testmessung durch.