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Fußgängerüberwege

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Sollten Änderungen im Hinblick auf vorhandene Schulwege erforderlich werden, richtet sich die Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege nach den Vorschriften der "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)". Gemäß dieser Richtlinie sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Das träfe für die benannten Örtlichkeiten zu, weswegen der Anregung nicht gefolgt werden kann. Eine Ausnahme kann das Verlegen eines Schulweges sein. Den Schulweg selbst legt die betroffene Schule - hier die Heinrich-Kromer-Schule - fest. Wenn der Ortsbeirat neue Fußgängerüberwege in dem genannten Bereich wünscht, dann wende er sich bitte an die Schule. Das ist das übliche und allgemein bekannte Verfahren. Sollte dies erforderlich sein, können dann Verkehrszahlen eingeholt werden, welche mit den geforderten Zahlen in der oben genannten Richtlinie abgeglichen werden müssen. Anhand dieser Zahlen kann entschieden werden, ob die Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege erforderlich ist.

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