a) OM 536 - Erweiterung des Radwegnetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames b) V 139 - Sachstand: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erle
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557
Betreff: a) OM 536 - Erweiterung des Radwegnetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames b) V 139 - Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach/Harheim und Harheim/Bonames Der durchgängige Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße ist in dem im regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Radroutennetz enthalten und für die Weiterentwicklung des gesamtstädtischen und regional bedeutsamen Radverkehrsnetzes vorgemerkt. Die angeregte Einrichtung eines einseitigen Rad- und Gehwegs im Verlauf des Erlenbacher Stadtwegs -als Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Harheim in Richtung Bonames- ist kurzfristig jedoch nicht möglich, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die hierfür erforderliche Querschnittsbreite nicht aufweist. Der zwischen der Maßbornstraße und der Korffstraße gelegene Streckenabschnitt des Erlenbacher Stadtwegs ist für den Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn regelwerkskonform nutzbar. Eine Planung im Sinne der OM 536 wird daher nicht verfolgt.