a) OM 536 - Erweiterung des Radwegnetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames b) V 139 - Sachstand: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST
1557
Betreff: a) OM 536 -
Erweiterung des Radwegnetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen
dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames
b) V 139 - Sachstand: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden
Radweg Nieder-Erlenbach/Harheim und Harheim/Bonames Der durchgängige Radweg entlang
des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße ist in dem im
regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Radroutennetz enthalten und für
die Weiterentwicklung des gesamtstädtischen und regional bedeutsamen
Radverkehrsnetzes vorgemerkt. Die angeregte Einrichtung eines einseitigen Rad- und
Gehwegs im Verlauf des Erlenbacher Stadtwegs -als Verlängerung des Radwegs von
Nieder-Erlenbach nach Harheim in Richtung Bonames- ist kurzfristig jedoch nicht
möglich, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die hierfür erforderliche
Querschnittsbreite nicht aufweist. Der zwischen der Maßbornstraße und der Korffstraße
gelegene Streckenabschnitt des Erlenbacher Stadtwegs ist für den Radverkehr im
Mischverkehr auf der Fahrbahn regelwerkskonform nutzbar. Eine Planung im Sinne der OM 536 wird daher nicht
verfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.09.2016, OM 536
Auskunftsersuchen
vom 06.09.2016, V 139
Antrag vom
15.01.2017, OF
76/13
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1352