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Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1556

Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Zu 1) Die Ergebnisse des Gutachtens schließen eine Bebauung des Gebietes auf Grundlage des im Rahmen des Wettbewerbs ermittelten städtebaulichen Entwurfs nicht aus. Welche Teilbereiche des Gebietes auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses von einer Bebauung freigehalten bzw. erhalten werden, wird der Magistrat im Zuge der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - und gemäß der artenschutzrechtlichen Bestimmungen feststellen. Zu 2) Das Bebauungsplanverfahren wird auf Grundlage des Gutachtens fortgeführt. Sollte sich im weiteren Verlauf ergeben, dass vertiefende Untersuchungen erforderlich sind, werden diese erfolgen. Zu 3) Die Kosten für die Ermittlung der Belange Biotop- und Artenschutze im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden grundsätzlich durch die Stadt getragen. Zu 4 und 5) Aussagen über Umfang und Ort der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

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