Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied
Stellungnahme des Magistrats
In dem beschriebenen Bereich der Mainzer Landstraße (von Griesheim kommend in Fahrtrichtung Nied) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 50km/h. Das linke Signal der Fußgängerschutzanlage über den Abzweig der Mainzer Landstraße ist bereits aus einer Entfernung von mehr als 100m, das rechte Signal aus ca. 50m zu erkennen. Von einer Anbringung weiterer Signalgeber, die ihrerseits weiter zur vielfältigen Ablenkung im Verkehrsraum beitragen, wird angesichts der guten Erkennbarkeit vorhandener Lichtzeichen daher abgesehen. Eine fahrlässige oder vorsätzliche Missachtung von Verkehrsregeln durch einzelne Verkehrsteilnehmer_innen ist zu einem gewissen Prozentsatz leider flächendeckend zu beobachten und lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht verhindern.