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Keine Parkplätze im Stadtwald am Oberforsthaus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1552 Betreff: Keine Parkplätze im Stadtwald am Oberforsthaus In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach von Seiten der Amtsleitung des Grünflächenamtes sowie der Abteilung StadtForst innerhalb des Grünflächenamtes schriftlich darauf hingewiesen, dass die Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Waldschonung grundsätzlich nicht freigegeben wird. Jede Dienststelle, die auf der dortigen Waldfläche am Wäldchestaggelände zur Beparkung einweist, ist für haftungsrechtliche Forderungen Dritter verantwortlich. Zufahrtsberechtigt sind lediglich Anlieger wie beispielsweise die Mitglieder des ESV Blau-Gold Frankfurt am Main. Darüber hinaus handelt es sich um Bannwald; die Fläche ist somit gemäß Hessischem Waldgesetz in besonderem Maße zu schützen. Grund für die illegale Beparkung ist nicht der Wegfall von Parkfläche. Die Problematik war bereits weit vor der erfolgten Wiederaufforstungsmaßnahme des Parkplatzes an der Isenburger Schneise bekannt. Aus Sicht des Magistrats kann dem illegalen Parkverhalten ausschließlich mit der konsequenten Umsetzung der Vorgaben des Parkverbotes und der Verkehrsreglung seitens der Kontrollbehörden entgegen gewirkt werden. Die Anlieger sollen die Schließung der Schranke konsequent bei jeder Durchfahrt veranlassen, insbesondere an Veranstaltungstagen. Der Magistrat wird die betroffenen Ämter wiederholt darauf hinweisen und eine Klärung herbeiführen, um die Beparkung der betroffenen Waldfläche zukünftig zu vermeiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3556

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