Keine Parkplätze im Stadtwald am Oberforsthaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST
1552
Betreff: Keine Parkplätze
im Stadtwald am Oberforsthaus In der Vergangenheit wurde bereits
mehrfach von Seiten der Amtsleitung des Grünflächenamtes sowie der Abteilung
StadtForst innerhalb des Grünflächenamtes schriftlich darauf hingewiesen, dass
die Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit und
der Waldschonung grundsätzlich nicht freigegeben wird. Jede Dienststelle, die
auf der dortigen Waldfläche am Wäldchestaggelände zur Beparkung einweist, ist
für haftungsrechtliche Forderungen Dritter verantwortlich. Zufahrtsberechtigt
sind lediglich Anlieger wie beispielsweise die Mitglieder des ESV Blau-Gold
Frankfurt am Main. Darüber hinaus handelt es sich um Bannwald; die
Fläche ist somit gemäß Hessischem Waldgesetz in besonderem Maße zu
schützen. Grund für die
illegale Beparkung ist nicht der Wegfall von Parkfläche. Die Problematik war
bereits weit vor der erfolgten Wiederaufforstungsmaßnahme des Parkplatzes an
der Isenburger Schneise bekannt. Aus Sicht des Magistrats kann dem illegalen
Parkverhalten ausschließlich mit der konsequenten Umsetzung der Vorgaben des
Parkverbotes und der Verkehrsreglung seitens der Kontrollbehörden entgegen
gewirkt werden. Die Anlieger sollen die Schließung der Schranke konsequent bei
jeder Durchfahrt veranlassen, insbesondere an Veranstaltungstagen.
Der Magistrat wird die
betroffenen Ämter wiederholt darauf hinweisen und eine Klärung herbeiführen, um
die Beparkung der betroffenen Waldfläche zukünftig zu vermeiden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.10.2014, OM 3556