Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Roteinfärbungen sollten Radverkehrsanlagen vorbehalten bleiben, die sich auf Fahrbahnniveau befinden, beispielsweise Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Auf baulich nicht getrennten Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnniveau ist der Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr stärker gefährdet und daher besonders schutzbedürftig. Roteinfärbungen haben sich dahingehend bewährt, die Aufmerksamkeit für mögliche Konfliktsituationen zwischen dem Individual- und Radverkehr zu erhöhen. Radwege im Seitenbereich hingegen sind bereits durch die unterschiedlichen Oberflächenbeläge gut erkennbar. Von Roteinfärbungen sieht der Magistrat deshalb dort ab. Dies auch vor dem Hintergrund, weil solche Maßnahmen einen Vorrang des Radverkehrs unterstreichen und dadurch das Konfliktpotenzial gegenüber querendem Fußverkehr erhöht werden könnte. Gerade in sensiblen Bereichen von Haltestellen will der Magistrat keine Maßnahmen umsetzen, die zu einem schnelleren Fahren verleiten könnten.