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Erhalt der Philipp-Holzmann-Schule am derzeitigen Standort

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1550 Betreff: Erhalt der Philipp-Holzmann-Schule am derzeitigen Standort 1. Das Grundstück der Philipp-Holzmann-Schule gehört der Stadt, ist jedoch als Erweiterungsgelände für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität ausgewiesen. Mit dem Land besteht Einvernehmen, dass eine Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule nur infrage kommt, wenn entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können. Von Seiten der Stadt ist das Land darauf hingewiesen worden, dass im Falle einer Inanspruchnahme der Schulfläche durch die Universität rechtzeitig ein Ersatzstandort bereitzustellen ist und die entstehenden Verlagerungskosten zu übernehmen sind. 2. Im Rahmen des derzeit laufenden Prozesses zur Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen ist auch die Profilbildung der Schulen ein wichtiges Thema. Vertreterinnen und Vertreter der Schule waren bei den bisherigen Beteiligungsveranstaltungen einbezogen und haben ihre Ideen und Vorstellungen eingebracht. Der Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen wird für jede Schule konkrete Empfehlungen enthalten und liegt im Entwurf Ende 2017 vor. 3. Im Haushaltsplan 2017 wurden Mittel für die Sanierung der Philipp-Holzmann-Schule in Höhe von 5 Millionen Euro angemeldet. Die Mittel stehen erst nach Genehmigung des Haushalts 2017 zur Verfügung. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 kann die größere Turnhalle nach Sanierung wieder genutzt werden. Zudem wurden im Juli 2017 der Einbau einer Transponder-Schließanlage und die Überprüfung der Dachwerkkonstruktion in Auftrag gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1367

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