Erhalt der Philipp-Holzmann-Schule am derzeitigen Standort
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST
1550
Betreff: Erhalt der
Philipp-Holzmann-Schule am derzeitigen Standort 1. Das Grundstück der
Philipp-Holzmann-Schule gehört der Stadt, ist jedoch als Erweiterungsgelände
für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität ausgewiesen. Mit dem Land
besteht Einvernehmen, dass eine Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule nur
infrage kommt, wenn entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden
können. Von Seiten der Stadt ist das Land darauf hingewiesen worden, dass im
Falle einer Inanspruchnahme der Schulfläche durch die Universität rechtzeitig
ein Ersatzstandort bereitzustellen ist und die entstehenden Verlagerungskosten
zu übernehmen sind. 2. Im Rahmen des derzeit laufenden Prozesses zur
Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen ist auch die Profilbildung
der Schulen ein wichtiges Thema. Vertreterinnen und Vertreter der Schule waren
bei den bisherigen Beteiligungsveranstaltungen einbezogen und haben ihre Ideen
und Vorstellungen eingebracht. Der Schulentwicklungsplan für die beruflichen
Schulen wird für jede Schule konkrete Empfehlungen enthalten und liegt im
Entwurf Ende 2017 vor. 3. Im Haushaltsplan 2017 wurden Mittel für die
Sanierung der Philipp-Holzmann-Schule in Höhe von 5 Millionen Euro
angemeldet. Die Mittel stehen erst nach Genehmigung des Haushalts 2017 zur
Verfügung. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 kann die größere Turnhalle nach
Sanierung wieder genutzt werden. Zudem wurden im Juli 2017 der Einbau einer
Transponder-Schließanlage und die Überprüfung der Dachwerkkonstruktion in
Auftrag gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2017, OM 1367