Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST
154
Betreff: Falschfahrer in
einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Die Einbahnstraßenführung in der
Friedrichstraße zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße ist
eindeutig geregelt. Die Einbahnstraße verläuft in Richtung Liebigstraße und ist
mittels Verkehrszeichen 220 -10/ -20 Straßenverkehrs-Ordnung (Einbahnstraße
rechts und linksweisend) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1000 -32
Straßenverkehrs-Ordnung (auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten)
aus der Freiherr-vom-Stein-Straße bzw. Verkehrszeichen 267
Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit dem
Zusatzzeichen 1022 -10 Straßenverkehrs-Ordnung (Radfahrer frei) an der Kreuzung
Liebigstraße/ Friedrichstraße beschildert. Somit handelt es sich definitiv um ein Fehlverhalten
einzelner Verkehrsteilnehmer, das durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen
nicht unterbunden werden kann. Ungeachtet dessen wurde der originär für den
fließenden Verkehr zuständigen Polizei die Anregung zur Kenntnis gegeben.
Gesonderte Kontrollen können aufgrund der personellen Situation nicht
durchgeführt werden. Werden im Rahmen der Streife von der Polizei oder der
Städtischen Verkehrspolizei Falschfahrer beobachtet, werden nach Möglichkeit
Maßnahmen eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3866