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Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 154 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Die Einbahnstraßenführung in der Friedrichstraße zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße ist eindeutig geregelt. Die Einbahnstraße verläuft in Richtung Liebigstraße und ist mittels Verkehrszeichen 220 -10/ -20 Straßenverkehrs-Ordnung (Einbahnstraße rechts und linksweisend) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1000 -32 Straßenverkehrs-Ordnung (auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten) aus der Freiherr-vom-Stein-Straße bzw. Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1022 -10 Straßenverkehrs-Ordnung (Radfahrer frei) an der Kreuzung Liebigstraße/ Friedrichstraße beschildert. Somit handelt es sich definitiv um ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, das durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nicht unterbunden werden kann. Ungeachtet dessen wurde der originär für den fließenden Verkehr zuständigen Polizei die Anregung zur Kenntnis gegeben. Gesonderte Kontrollen können aufgrund der personellen Situation nicht durchgeführt werden. Werden im Rahmen der Streife von der Polizei oder der Städtischen Verkehrspolizei Falschfahrer beobachtet, werden nach Möglichkeit Maßnahmen eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3866

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