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Ein zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Pariser Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 154 Betreff: Ein zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Pariser Straße Die Pariser Straße befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Um die Bedeutung dieses Bereiches für den Fußgängerverkehr zu verdeutlichen, wurde die Fahrbahn in diesem Bereich bereits beim Bau der Straße angehoben. Nach den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) setzt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges dessen frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführende und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden voraus. Gerade an der beschriebenen Bushaltestelle würde durch den dort stehenden Bus die Sichtbeziehung zwischen diesen unterbrochen. Der zu Fuß Gehende wäre für Fahrzeugführende erst sichtbar, wenn er sich bereits mitten auf der Fahrbahn befindet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2388

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