Ein zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Pariser Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
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Betreff: Ein zusätzlicher
Fußgängerüberweg für die Pariser Straße Die Pariser Straße befindet sich
innerhalb einer Tempo-30-Zone. Um die Bedeutung dieses Bereiches für den
Fußgängerverkehr zu verdeutlichen, wurde die Fahrbahn in diesem Bereich bereits
beim Bau der Straße angehoben. Nach den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) setzt die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges dessen frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführende und
eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen zu Fuß Gehenden und
Fahrzeugführenden voraus. Gerade an der beschriebenen Bushaltestelle würde
durch den dort stehenden Bus die Sichtbeziehung zwischen diesen unterbrochen.
Der zu Fuß Gehende wäre für Fahrzeugführende erst sichtbar, wenn er sich
bereits mitten auf der Fahrbahn befindet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2017, OM 2388