Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat überprüft im Zuge von Baumaßnahmen generell die Restbreiten von Geh- und Radwegen. Genehmigungen werden nur unter Berücksichtigung der gängigen Regelwerke erteilt. Die Barrierefreiheit soll hierbei mittels Fußgängerschleusen, Umleitungsbeschilderungen für den Radverkehr und Provisorien hergestellt werden. Dort, wo dies während der Arbeiten kurzzeitig nicht möglich ist, stehen die Baufirmen in der Pflicht, mobilitätseingeschränkten Menschen behilflich zu sein. Erfahrungsgemäß kommt es vor, dass die Mindestbreiten bei der Einrichtung der Baustellenabsicherung beziehungsweise im Verlauf der Baumaßnahme unterschritten werden. Eine engmaschige Baustellenüberwachung ist allerdings mit Blick auf die vorhandenen Kapazitäten nicht realisierbar. Im Zuge einer Baumaßnahme an der Liegenschaft Cronstettenstraße 1 / Ecke Oeder Weg war es nötig, den Gehweg voll zu sperren. Eine Fußgängerumleitung wurde zuerst über die Querungsmöglichkeiten an der Eckenheimer Landstraße eingerichtet. Da sich diese Führung als nicht praktikabel erwiesen hat und nicht entsprechend angenommen wurde, hat der Magistrat auf dem bisherigen Radweg einen Notweg mit gemeinsamer Führung des Fuß- und Radverkehrs eingerichtet. Bei der Auswahl von Parkscheinstandorten werden generell zahlreiche Parameter berücksichtigt. Das sind beispielsweise städtebauliche Aspekte und Belange des Denkmalschutzes, außerdem die Trassenlage oder der Schutz des Straßenbegleitgrüns. Beengte Platzverhältnisse wie im Nordend machen es dabei schwierig, geeignete Standorte zu finden. Aufgrund der großen Zahl der Automaten - und mit Blick auf die noch in naher Zukunft zu installierenden - sind Versetzungen derzeit nur möglich, wenn der Denkmalschutz betroffen ist.