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Lückenschluss für die S-Bahn

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Von den S-Bahngleisen westlich des Hauptbahnhofes zur Fernbahnstrecke gibt es keine Gleisverbindung. Aufgrund der vorhandenen Gleislagen und der baulichen Situation kann eine solche auch nicht nachgerüstet werden. Die gewünschte Direktverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof über die Main-Neckar-Brücke ist demnach nicht möglich. Zu
  2. Die Fahrtzeit der bestehenden S-Bahn-Verbindung (im Fünf-Minuten-Takt) beträgt zehn Minuten zwischen Haupt- und Südbahnhof, bei Regionalzügen sind es fünf Minuten. Es bestünde eine weitgehend eingleisige Verbindung zwischen Haupt- und Südbahnhof über Frankfurt Niederrad, welche jedoch vorwiegend für den Güterzugverkehr genutzt wird. Auch für diese wäre eine Fahrzeit von mindestens zehn Minuten zu veranschlagen. Es entstehen somit keine Reisezeitvorteile für den Kunden. Zu 3.: Da in der Hauptverkehrszeit alle Kapazitäten der Stammstrecke belegt sind, kann keine weitere Linie eingerichtet werden. Aufgrund der limitierten Leistungsfähigkeit können die bereits heute bestehenden S-Bahn-Linien (die S7 sowie die Kurzläufer der S8) nicht in den Innenstadttunnel geführt werden. Zu 4. und 5.: Wenn wie dargelegt keine Kapazitäten zur Verfügung stehen und kein Reisezeitgewinn für den Kunden entsteht, stellen sich diese Fragen aus Sicht des Magistrats derzeit nicht. Generell ist der Südbahnhof heute vom Hauptbahnhof sowohl direkt mit der S-Bahn als auch mit der U-Bahn (mit einmaligem Umsteigen) gut erreichbar. S-Bahnen und U-Bahnen fahren auf den relevanten Abschnitten in einem sehr dichten Takt und gewährleisten durch die Fahrzeiten von maximal zehn Minuten eine gute Verbindung. Zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs wird im Zuge der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene (GVP) das ÖPNV-System im städtischen und regionalen Kontext nach bestimmten Kriterien untersucht und bewertet. Auf dieser Basis werden adäquate Schieneninfrastrukturmaßnahmen definiert. Ob ein Bedarf für eine zusätzliche Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof besteht, würde im Rahmen der Fortschreibung erkannt werden.

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