Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen
Stellungnahme des Magistrats
Die genannten Abschnitte in der Nußgarten- und Hofhausstraße befinden sich in einer Tempo 30-Zone. In der Regel sind Fußgängerüberwege dort entbehrlich. Zur Markierung neuer Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße sieht der Magistrat keinen Bedarf. Es besteht keine erhöhte Gefahr für Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, die das Anlegen von Fußgängerüberwegen rechtfertigen würde. Auch die geringe Fahrbahnbreite von 6,00 m beziehungsweise 4,50 m spricht gegen das Anlegen von Fußgängerüberwegen an den gewünschten Standorten. Andere Faktoren, die für das Vorliegen einer über die allgemeine Schutzwürdigkeit von Fußgänger:innen hinausgehende besondere Schutzwürdigkeit dieser Verkehrsteilnehmer:innen am Ort sprechen, wie beispielsweise das Vorhandensein eines gesicherten Schulwegs, liegen nicht vor. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.