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Ertüchtigung Kanalnetz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1546 Betreff: Ertüchtigung Kanalnetz Für das Kanalnetz von Nieder-Erlenbach wurde vor wenigen Jahren ein "General-Entwässerungsplan" (GEP) aufgestellt, in dem die Abfluss-, Rückstau- und Entlastungsverhältnisse aufgrund von Niederschlags-Abflussmessungen im Kanal realistisch simuliert wurden. Ergebnis ist unter anderem ein Sanierungsplan für die Kanalisation von Nieder-Erlenbach. Darin sind die notwendigen hydraulischen Erweiterungen der Kanalisation für die Ableitung der zusätzlichen Abflüsse aus den neuen Baugebieten "Westlich Im Fuchsloch" und "Westrand Nieder-Erlenbach" berücksichtigt. Der vermutete Zusammenhang zwischen den Problemen im Bornweg und der Neu-Bebauung entlang der Kurmarkstraße besteht nicht. Das genannte Baugebiet ist entwässerungstechnisch komplett vom Bornweg getrennt. Der GEP hat ergeben, dass der Kanal im Bornweg für die Entwässerung seines Einzugsgebiets ausreichend leistungsfähig ist. Den dort anzusetzenden 2-jährlichen Berechnungsregen führt er ab, ohne dass Abwasser auf die Straße austritt. Eine Ertüchtigung des Kanals im Bornweg ist deshalb aus hydraulischen Gründen nicht erforderlich. Allerdings wird der Kanal beim Berechnungsregen entsprechend den Regeln der Technik überstaut, d. h. der Wasserspiegel kann in den Schächten bis zur Straßenoberkante ansteigen. Genau für diesen Fall, der übrigens auch eintreten kann, wenn es bei Trockenwetter zu einer Verstopfung im Kanal kommt, ist in der Entwässerungssatzung gefordert, dass sich jeder Anschlussnehmer/jede Anschlussnehmerin durch den Einbau einer Rückstausicherung selbst zu schützen hat. Die Rückstausicherung ist, wie alle andern Grundstücksentwässerungsanlagen auch, stets in einem ordnungsgemäßen betriebsfähigen Zustand zu erhalten, zu reinigen und regelmäßig zu warten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3476

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