Ertüchtigung Kanalnetz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST
1546
Betreff: Ertüchtigung
Kanalnetz Für das Kanalnetz von
Nieder-Erlenbach wurde vor wenigen Jahren ein "General-Entwässerungsplan" (GEP)
aufgestellt, in dem die Abfluss-, Rückstau- und Entlastungsverhältnisse
aufgrund von Niederschlags-Abflussmessungen im Kanal realistisch simuliert
wurden. Ergebnis ist unter anderem ein Sanierungsplan für die Kanalisation von
Nieder-Erlenbach. Darin sind die notwendigen hydraulischen Erweiterungen der
Kanalisation für die Ableitung der zusätzlichen Abflüsse aus den neuen
Baugebieten "Westlich Im Fuchsloch" und "Westrand Nieder-Erlenbach"
berücksichtigt. Der vermutete Zusammenhang zwischen den Problemen im Bornweg
und der Neu-Bebauung entlang der Kurmarkstraße besteht nicht. Das
genannte Baugebiet ist entwässerungstechnisch komplett vom Bornweg
getrennt. Der GEP hat ergeben, dass der Kanal
im Bornweg für die Entwässerung seines Einzugsgebiets ausreichend
leistungsfähig ist. Den dort anzusetzenden 2-jährlichen Berechnungsregen führt
er ab, ohne dass Abwasser auf die Straße austritt. Eine Ertüchtigung des Kanals
im Bornweg ist deshalb aus hydraulischen Gründen nicht erforderlich. Allerdings wird der Kanal beim Berechnungsregen
entsprechend den Regeln der Technik überstaut, d. h. der Wasserspiegel kann in
den Schächten bis zur Straßenoberkante ansteigen. Genau für diesen Fall, der
übrigens auch eintreten kann, wenn es bei Trockenwetter zu einer Verstopfung im
Kanal kommt, ist in der Entwässerungssatzung gefordert, dass sich jeder
Anschlussnehmer/jede Anschlussnehmerin durch den Einbau einer Rückstausicherung
selbst zu schützen hat. Die Rückstausicherung ist, wie alle andern
Grundstücksentwässerungsanlagen auch, stets in einem ordnungsgemäßen
betriebsfähigen Zustand zu erhalten, zu reinigen und regelmäßig zu warten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.09.2014, OM 3476