Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Benutzungspflicht des Radweges an der genannten Stelle kann erst aufgehoben werden, wenn die Lichtsignalanlage an der Rebstöcker Straße so angepasst werden kann, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn in den Signalzeiten berücksichtigt wird. Dies ist heute nicht der Fall und kann aufgrund der vorhandenen personellen Ressourcen erst im Zuge der Umsetzung des Fahrradstadt-Beschlusses erfolgen, welcher mit höchster Priorität bearbeitet wird. Aus den genannten Gründen kann der Anregung derzeit nicht entsprochen werden.