Nutzung kleiner Sportplatz Rangenbergstraße
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund eines sich anbahnenden Rechtsstreits im Jahre 2012 mit einem Beschwerdeführer, der direkter Anwohner der Sportanlage Rangenberg ist, hat die Stadt Frankfurt eine schriftliche Vereinbarung mit diesem über die sportliche Nutzung der Sportanlage getroffen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Sportanlage in einem festgelegten Zeitraum nicht genutzt werden darf, um die Lärmbelästigung für die Anwohner zu minimieren. Die Sportanlage kann folglich nur von montags bis freitags von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr für sportliche Zwecke genutzt werden sowie samstags und sonntags für Freundschaftsspiele und vom Hessischen Fußballverband festgelegte Pflichtspiele. Somit ist die Nutzung der Sportanlage für die Schule am Ried sowie für die Schule am Hang zu anderen Uhrzeiten, als denen in der Vereinbarung festgelegten, nicht möglich.