Paulskirche - Energie sparen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Paulskirche ist als Kulturdenkmal gem. § 2 Abs. 1 HDSchG in der Denkmaltopografie der Stadt Frankfurt eingetragen. Die Kettenleuchten sind ein wesentliches Ausstattungselement der Paulskirche und Teil ihres überkommenen Bauzustands. Ein einfacher Austausch der Leuchtmittel ist aus technischen Gründen in Bezug auf die besondere Bauform der Leuchten zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Passende LED Beleuchtung muss gesondert und mit hohem Kostenaufwand gefertigt werden. Das Aufsichtspersonal ist grundsätzlich angehalten, tagsüber die Beleuchtung nicht einzuschalten. Die Planungen zur Sanierung der Paulskirche beinhalten ein neues energie- und kostensparendes Beleuchtungskonzept.