Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540
Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Die vom Ortsbeirat genannten Örtlichkeiten liegen innerhalb einer Tempo 30-Zone, wo vorfahrtsregelnde Markierungen gemäß Erlasslage generell unzulässig sind. An solchen Kreuzungen und Einmündungen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links". Der Magistrat bedauert, der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprechen zu können.