Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST
1540
Betreff: Kreuzung Leipziger
Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Die vom Ortsbeirat genannten
Örtlichkeiten liegen innerhalb einer Tempo 30-Zone, wo vorfahrtsregelnde
Markierungen gemäß Erlasslage generell unzulässig sind. An solchen Kreuzungen
und Einmündungen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links".
Der Magistrat bedauert, der Anregung
des Ortsbeirates nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.08.2016, OM 393