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Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Die vom Ortsbeirat genannten Örtlichkeiten liegen innerhalb einer Tempo 30-Zone, wo vorfahrtsregelnde Markierungen gemäß Erlasslage generell unzulässig sind. An solchen Kreuzungen und Einmündungen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links". Der Magistrat bedauert, der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393

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