Verkehrsspiegel in der Dreihäusergasse vor der Fußgänger- und Radwegunterführung am Friedhof
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Wegen verschiedener und nicht steuerbarer Faktoren haben sich Verkehrsspiegel oft nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. Stattdessen haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein Nachteil ist zudem, dass diese Spiegel durch die Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergeben. Dies kann zu Fehleinschätzungen führen und eine falsche Sicherheit vortäuschen. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes nicht genau eingeschätzt werden. Verkehrsspiegel sind ausschließlich für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und kein verlässliches Instrument, um den Fuß- und den Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von Behörden restriktiv gehandhabt. Nach Auffassung des Magistrats wäre ein Spiegel aber auch generell nicht geeignet, um hier die Sichtbeziehungen zu verbessern: Bei der benannten Örtlichkeit in der Dreihäusergasse handelt es sich um eine Einbahnstraße, die auch den gegenläufigen Radverkehr zulässt. Das Parken ist auf der linken sowie auf der rechten Seite im Kurvenbereich durch das Verkehrszeichen 283 (Absolutes Halteverbot) untersagt. Ab der ausgeschilderten Tempo-30 Zone gilt rechtsseitig mit dem Verkehrszeichen 286 ein eingeschränktes Halteverbot. Bei einer Ortsbesichtigung hat der Magistrat nun Parkverstöße im eingeschränkten Halteverbot bis kurz vor den Kurvenbereich festgestellt. Dadurch wird die Fahrbahnbreite verengt. Der Magistrat wird daher überprüfen, ob sich statt eines Verkehrsspiegels eine Überwachung und Ahndung der Verstöße eignen, um die Situation zu entschärfen.