Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht von einer Roteinfärbung der Schutzstreifen in beide Fahrtrichtungen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße ab. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Entscheidung, Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zu erhalten, ist der Überholabstand zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sehr gering. Das sorgt für ein subjektives Unsicherheitsgefühl der Radfahrenden. Die Roteinfärbung kann zwar die Sichtbarkeit Radverkehrs erhöhen, allerdings entsteht auch der optische Eindruck, dass Rad- und Kfz-Verkehr getrennt geführt würden. Aus diesem Irrtum resultieren in der Praxis meist weniger Rücksichtnahme, geringere Überholabstände sowie höhere Geschwindigkeiten. Der Magistrat geht jedoch davon aus, dass die beschlossene Tempo-30-Regelung die Sicherheit für den Radverkehr in diesem Bereich deutlich erhöht. Die Beschilderung der Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße wird bis Ende 2020 umgesetzt.