Barrierefreier Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 153
Betreff: Barrierefreier Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich Das Grundstück Wickenweg 92 steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist im Erbbaurecht an die Frankfurter Aufbau AG vergeben. Beim Erbbaurecht handelt sich um ein eigentumsgleiches Recht. Die Frankfurter Aufbau AG ist auch Eigentümerin des aufstehenden Gebäudes. Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist demnach entweder von der Erbbauberechtigten (der Frankfurter Aufbau AG) oder vom Mieter (der Hessischen Polizei) herzustellen. Auskunft über die Zuständigkeit kann der Mietvertrag zwischen FAAG und Polizei geben, welcher hier nicht bekannt ist.