Barrierefreier Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST
153
Betreff: Barrierefreier
Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich Das Grundstück Wickenweg 92 steht
im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist im Erbbaurecht an die
Frankfurter Aufbau AG vergeben. Beim Erbbaurecht handelt sich um ein
eigentumsgleiches Recht. Die Frankfurter Aufbau AG ist auch Eigentümerin des
aufstehenden Gebäudes. Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist demnach
entweder von der Erbbauberechtigten (der Frankfurter Aufbau AG) oder vom Mieter
(der Hessischen Polizei) herzustellen. Auskunft über die Zuständigkeit kann der
Mietvertrag zwischen FAAG und Polizei geben, welcher hier nicht bekannt ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2011, OM 487