Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Barrierefreier Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 153 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich Das Grundstück Wickenweg 92 steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist im Erbbaurecht an die Frankfurter Aufbau AG vergeben. Beim Erbbaurecht handelt sich um ein eigentumsgleiches Recht. Die Frankfurter Aufbau AG ist auch Eigentümerin des aufstehenden Gebäudes. Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist demnach entweder von der Erbbauberechtigten (der Frankfurter Aufbau AG) oder vom Mieter (der Hessischen Polizei) herzustellen. Auskunft über die Zuständigkeit kann der Mietvertrag zwischen FAAG und Polizei geben, welcher hier nicht bekannt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 487

Verknüpfte Vorlagen