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Sauberkeit im Ortsbezirk verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1537

Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk verbessern Zu

  1. : Die Stadtpolizei erfährt auf den unterschiedlichsten Wegen von illegalen Müllablagerungen. Eine davon sind eigene Feststellungen im Rahmen von Streifenfahrten. Gehen Meldungen über Bürgerbeschwerden, die FES GmbH, die Stabsstelle Sauberes Frankfurt oder andere Dienststellen ein, werden nach Möglichkeit örtliche Ermittlungen durchgeführt. Sofern Abfälle im öffentlichen Raum abgelagert und bei der FES noch unbekannt sind, werden diese zur sachgerechten Beseitigung dorthin gemeldet. Sollten andere Stellen für die Beseitigung verantwortlich sein (z. B. das Grünflächenamt), werden diese informiert. Zu 2.: Wird bei Ablagerungen ein möglicherweise ordnungswidriges Verhalten festgestellt (wilde Ablagerung, zu frühe Bereitstellung), versucht die Stadtpolizei den jeweiligen Verursacher zu ermitteln. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn aufgrund von Zeugenbeobachtungen oder der Art der Abfälle konkrete Hinweise zur Täterschaft vorliegen. Aufgrund dieser Einschränkung ist leider nur in einem geringen Prozentsatz der Fälle eine Verursacherzuordnung möglich. Wenn Verursacher ermittelt werden können, werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet oder, bei Bagatellverstößen, Barverwarnungen erhoben. Nach Abschluss des Bußgeldverfahrens muss der ermittelte Verursacher zusätzlich die Kosten für die Beseitigung des Mülls tragen. Hierfür existiert ein zwischen Ordnungsamt, FES und Umweltamt abgestimmtes Verfahren. Sofern Bürgerinnen und Bürger konkrete Hinweise zu Verursachern wilder Müllablagerungen haben, können sie diese rund um die Uhr an das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes weitergeben. Die Rufnummer lautet 2 12 - 4 40

  2. Zu 3.: Das Grünflächenamt ist seit Jahren bestrebt, mobile Pflanzkübel wegen des enormen Pflegeaufwands abzubauen. Neue Kübel werden derzeit nur noch dort aufgestellt, wo sich Anlieger im Rahmen einer Patenschaft engagieren. Vor einer Aufstellung ist zudem zu prüfen, ob sich an dem vorgesehenen Standort Einschränkungen ergeben. So dürfen z.B. keine Leitungen, Hydranten o.ä. überbaut werden, es darf sich für den Verkehr keine Sichtbehinderung ergeben und die Durchgangsbreite auf dem Gehweg muss erhalten bleiben. Aus den genannten Gründen ist die Möglichkeit einer Aufstellung für jeden Einzelfall, bezogen auf die jeweilige Örtlichkeit, durch das Grünflächenamt und ggf. weitere betroffene Stellen zu prüfen. Zu 4.: Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt hat in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass sich die Verursacher illegaler Müllablagerungen nicht durch Hinweisschilder abhalten lassen. Die Angabe der Rufnummer des Ordnungsamtes macht zudem nur dann Sinn, wenn die Täter bekannt sind und der Anrufer sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Dies ist leider nur sehr selten der Fall. Der Aufwand für die Aufstellung der geforderten Schilder dürfte damit in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen stehen und wird daher nicht befürwortet. Dessen ungeachtet ist es durchaus sinnvoll, wilde Müllablagerungen so schnell wie möglich an die Service-Hotline der FES GmbH (Tel. 0800 200 800 710) zu melden, damit eine schnellstmögliche Abholung erfolgen kann. Hierdurch werden stärkere Vermüllungen in der Regel auch vermieden. Liegen Hinweise auf mögliche Verursacher vor, informiert die FES direkt das Ordnungsamt. Zu 5.: Die Kosten für die Entsorgung wilder Müllablagerungen werden bisher nicht gesondert erfasst, da die Abfuhr aus logistischen Gründen zusammen mit dem angemeldeten Müll erfolgt. Trotzdem wird im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mittel für unnötige Reinigungsmaßnahmen an anderer Stelle fehlen. Als Beispiel wird auf die Kommunikation im Rahmen der aktuellen Kampagne cleanffm.de verwiesen. Es steht jedoch zu befürchten, dass sich die Verursacher wilder Müllablagerungen hiervon nur wenig beeindrucken lassen.

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