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Sanierung der Straße In der Wink

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Straße In der Wink handelt es sich um eine Erschließungsanlage. Bis zum endgültigen Ausbau wird die Straße in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Die Anmeldungen von Mitteln für die Haushaltsjahre 2010 und 2014 für die erstmalige Herstellung der Straße wurden aufgrund der damaligen Haushaltslage und wegen zunächst dringlicheren Maßnahmen verschoben. Bei entsprechender Priorisierung ist es derzeit vorstellbar, 2022 zunächst Planungsmittel und in der Folge 2023/24 Baukosten anzumelden. Der Magistrat weist darauf hin, dass die satzungsgemäße Herstellung der Erschließungsanlage im westlichen Bereich der Straße In der Wink erst nach Geländeabtretungen möglich ist. Darüber hinaus wird durch den endgültigen Ausbau der Straße In der Wink die Erschließungsbeitragspflicht für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ausgelöst.