Übergang Petersstraße in Höhe der Wallanlagen: Stark von Kindereinrichtungen genutzt, aber zuge-parkt und ohne Querungshilfe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1535
Betreff: Übergang Petersstraße in Höhe der Wallanlagen: Stark von Kindereinrichtungen genutzt, aber zuge-parkt und ohne Querungshilfe Zu
- : Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges kann nicht befürwortet werden. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen angelegt werden. In der Petersstraße befinden sich am jeweiligen Einmündungsbereich zur Bleichstraße und zur Eschenheimer Anlage Lichtsignalanlagen mit Fußgängerüberwegen. Die Entfernung zur jeweiligen Querungsmöglichkeit beträgt ca. 36 Meter und 48 Meter. Da die Petersstraße an dieser Stelle zwischen den beiden Grünanlagen jedoch eine beliebte Querungsachse für zu Fuß Gehende und Radfahrende ist, wurde bereits eine Querungshilfe eingerichtet. Ein zusätzlicher Fußgängerüberweg an dieser Stelle würde zudem die Radfahrenden zwingen, für die Überquerung der Petersstraße abzusteigen und als zu Fuß Gehende die Fahrbahn zu kreuzen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen. Zusätzlich wird der Altkleidercontainer versetzt, um die Sichtachse in diesem Bereich nachhaltig zu erhöhen.