Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST
1534
Betreff: Kinderfreundliches
Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße Die Werftstraße und die
Rottweiler Straße befinden sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Der vorhandene
Verkehr beinhaltet ausschließlich Quell- und Zielverkehr. Beide Straßen enden
in einem Sackgassenbereich. Ein verkehrsberuhigter Bereich erfordert eine
besondere Gestaltung, um zu verdeutlichen, dass dort die Aufenthaltsfunktion
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. In der
Regel ist ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite
erforderlich. Außer Parkmarkierungen dürfen keine weiteren Verkehrszeichen
angeordnet werden. Die betroffenen Örtlichkeiten weisen eindeutig
getrennte Gehweg- und Fahrbahnbereiche aus, die mittels hohen Bordsteinen
abgesichert sind. Es besteht in beiden Straßen eine umfassende
Parkbeschilderung inklusive Bewohnerparken. Zusätzlich ist im Bereich des
Bürgerhauses Gutleut eine Feuerwehrzufahrt mit zusätzlicher Sperrfläche
angeordnet. Um Mischverkehrsflächen zu schaffen,
wo insbesondere die zu Fuß Gehenden die ganze Straßenbreite nutzen können, ist
eine bauliche Umgestaltung der Werftstraße und der Rottweiler Straße
erforderlich. Die derzeit vorhandene Anzahl an Parkplätzen würde sich
verringern, was den Parkdruck sowie illegales Parken weiter verschärfen würde.
In der Rottweiler Straße, Rottweiler Platz und der Werftstraße finden bereits
jetzt mehrmals wöchentlich Kontrollen des ruhenden Verkehrs statt. Zudem sind beide Straßen durch das geringe
Verkehrsaufkommen in der Unfallstatistik unauffällig. Überschreitungen der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Rottweiler Straße konnten
während der am 14.10.2016 vorgenommenen Geschwindigkeitskontrolle nicht
festgestellt werden. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 485