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Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1534 Betreff: Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße Die Werftstraße und die Rottweiler Straße befinden sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Der vorhandene Verkehr beinhaltet ausschließlich Quell- und Zielverkehr. Beide Straßen enden in einem Sackgassenbereich. Ein verkehrsberuhigter Bereich erfordert eine besondere Gestaltung, um zu verdeutlichen, dass dort die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite erforderlich. Außer Parkmarkierungen dürfen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die betroffenen Örtlichkeiten weisen eindeutig getrennte Gehweg- und Fahrbahnbereiche aus, die mittels hohen Bordsteinen abgesichert sind. Es besteht in beiden Straßen eine umfassende Parkbeschilderung inklusive Bewohnerparken. Zusätzlich ist im Bereich des Bürgerhauses Gutleut eine Feuerwehrzufahrt mit zusätzlicher Sperrfläche angeordnet. Um Mischverkehrsflächen zu schaffen, wo insbesondere die zu Fuß Gehenden die ganze Straßenbreite nutzen können, ist eine bauliche Umgestaltung der Werftstraße und der Rottweiler Straße erforderlich. Die derzeit vorhandene Anzahl an Parkplätzen würde sich verringern, was den Parkdruck sowie illegales Parken weiter verschärfen würde. In der Rottweiler Straße, Rottweiler Platz und der Werftstraße finden bereits jetzt mehrmals wöchentlich Kontrollen des ruhenden Verkehrs statt. Zudem sind beide Straßen durch das geringe Verkehrsaufkommen in der Unfallstatistik unauffällig. Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Rottweiler Straße konnten während der am 14.10.2016 vorgenommenen Geschwindigkeitskontrolle nicht festgestellt werden. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 485

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