Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Anbringung eines Warnhinweises oder eines Andreaskreuzes ist nicht erforderlich. Im Gegensatz zu einem grünen Pfeilsignal haben Kraftfahrzeugführende beim Abbiegen mit Vollsignal grundsätzlich mit Querverkehr zu rechnen. Im vorliegenden Fall können zu Fuß Gehende, oder Schienenfahrzeuge die Fahrbahn queren. Der Schienenverkehr verläuft parallel zur Fahrbahn und ist gut sichtbar. Bei Ampelausfällen tritt ein Absperrplan in kraft oder es erfolgt eine Verkehrsregelung durch die Städtische Verkehrspolizei. Der Anregung kann nicht entsprochen werden.