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Leerstand Sternstr. 13

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1533 Betreff: Leerstand Sternstr. 13 Die Liegenschaft Sternstr. 13 befindet sich in Privatbesitz und ist mit einem 5-geschossigen Wohnhaus bebaut, das offensichtlich leer steht. Gründe für den Leerstand sind nicht bekannt. Von der Bauaufsicht wurde im Jahr 2009 eine Baugenehmigung für die Liegenschaft erteilt, die den Dachgeschossumbau zu Wohnzwecken, die Errichtung einer Balkonanlage mit 4 Balkonen und die Umnutzung des 1. Obergeschosses von einer freiberuflichen Nutzung hin zu Wohnzwecken zum Gegenstand hat. Bisher wurde die Baugenehmigung, die, sofern keine Verlängerung beantragt wird, Ende November 2012 ihre Gültigkeit verliert, nicht in Anspruch genommen. Seit Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gibt es keine rechtliche Möglichkeit mehr, dem Leerstand von Wohnungen entgegen zu wirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1347

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