Leerstand Sternstr. 13
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST
1533
Betreff: Leerstand
Sternstr. 13 Die Liegenschaft Sternstr. 13 befindet sich in
Privatbesitz und ist mit einem 5-geschossigen Wohnhaus bebaut, das
offensichtlich leer steht. Gründe für den Leerstand sind nicht bekannt. Von der Bauaufsicht wurde im Jahr 2009 eine
Baugenehmigung für die Liegenschaft erteilt, die den Dachgeschossumbau zu
Wohnzwecken, die Errichtung einer Balkonanlage mit 4 Balkonen und die Umnutzung
des 1. Obergeschosses von einer freiberuflichen Nutzung hin zu Wohnzwecken zum
Gegenstand hat. Bisher wurde die Baugenehmigung, die, sofern keine Verlängerung
beantragt wird, Ende November 2012 ihre Gültigkeit verliert, nicht in Anspruch
genommen. Seit Aufhebung der Verordnung über
das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gibt es keine rechtliche
Möglichkeit mehr, dem Leerstand von Wohnungen entgegen zu wirken.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.06.2012, OM 1347