Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die in Rede stehenden Regelungen auf diesem Abschnitt der Homburger Landstraße sind aufgrund einer Bürgerbeschwerde Gegenstand einer fachaufsichtlichen Prüfung durch die Obere Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Hierbei wurde zweifelsfrei festgestellt, dass aufgrund der Klassifizierung als Teil der Landesstraße 3003 die Regelungen rechtswidrig sind und die Stadt Frankfurt am Main aufgefordert ist, einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Dieser Aufforderung der Fachaufsicht muss das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde zwingend nachkommen. Insbesondere das (ohnehin nur von Norden kommend geltende) Verbot der Einfahrt für den allgemeinen Fahrzeugverkehr wird nicht zu halten sein. Über den weiteren Fortgang wird der Ortsbeirat unaufgefordert informiert, sobald die notwendigen Planungen abgeschlossen sind. Dessen ungeachtet betreibt der Magistrat zwei Vorhaben, die mittelfristig für Entlastung sorgen werden. Diese sind erstens die teilweise Umlegung des Verlaufs der Landesstraße 3003 im klassifizierten Straßennetz, zweitens der Bau der "Ortsrandstraße Bonames-Ost".