Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1532
Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Einführend weist der Magistrat daraufhin, dass er sich im Rahmen seiner originären Zuständigkeit in das Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Knotens Sportfeld gegenüber dem Regierungspräsidium eingebracht hat und hierbei auf den größtmöglichen Lärmschutz für die von der Maßnahme betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner gedrungen hat. Hinsichtlich der vorliegenden Anregung wurde der für die Maßnahme zuständige Vorhabenträger, die Deutsche Bahn AG gebeten, sich zu den während der Bauphase und nach deren Ende geplanten Lärmschutzmaßnahmen zu äußern. Demnach befindet sich der Schwerpunkt der Baumaßnahmen auf der Ostseite, dies meint die Niederrad zugewandte Seite. Dort sind während der Baumaßnahmen und nach deren Abschluss aktive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Vorübergehende Schallschutzwände mit einer Höhe von 3,40 m werden vorwiegend verwendet beim: .Abbruch der Widerlager der Eisenbahnüberführung (EÜ) Golfstraße, .Abbruch Widerlager EÜ Goldsteinstraße,
.Baustellenzufahrt Stützbauwerk südlich EÜ Goldsteinstraße auf einer Länge von ca. 250 m. Temporäre Schallschutzwände mit einer Höhe von 2,50 m werden eingesetzt für die: .Baustelleneinrichtungsfläche am ehem. Bf Niederrad (v.a. für Vormontage 3. Mainbrücke), .Baustelleneinrichtungsfläche für EÜ Adolf-Miersch-Straße auf einer Länge von ca. 400 m. Zusätzlich wird die bestehende Schallschutzwand im Bereich des Paul-Gerhard-Rings so lange wie möglich erhalten bleiben. Der Zeitraum zwischen Abbruch dieser Schallschutzwand und dem Neubau der geplanten neuen Schallschutzwand wird so minimiert. Auf der Westseite (Richtung Bürostadt Niederrad, Hahnstraße) sind während der Arbeiten keine aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Für den Endzustand sind sowohl passive als auch aktive Schallschutzmaßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben geplant. Die passiven Schallschutzmaßnahmen werden mit den Eigentümern der betroffenen Gebäude nach dem Planfeststellungsbeschluss konkret abgestimmt. Sie sollen noch vor Baubeginn durchgeführt sein. Auf der Ostseite der Bahnstrecke ist eine durchgehende Schallschutzwand mit einer Höhe von 4,00 m über Schienenoberkante vom Mainufer bis zur Golfstraße und eine 2 m hohe Schallschutzwand an der Strecke von Forsthaus nach Niederrad vorgesehen. Die Höhen dieser Schallschutzwände ergeben sich aus der gesetzlich vorgegeben Abwägung zwischen der Anzahl der zu lösenden Schutzfälle und den erforderlichen Kosten. Auf der Westseite werden die gesetzlich vorgegebenen Beurteilungspegel in der Bürostadt Niederrad auch für die vorgesehene Nutzung für Wohnungen eingehalten. Eine Schallschutzwand ist daher dort nicht vorgesehen. Allerdings erhalten die betroffenen Wohnhäuser in der Hahnstraße zwischen der Goldsteinstraße und dem Mainufer passiven Schallschutz. Durch den Vorhabenträger, die Deutsche Bahn AG wird hinsichtlich der vom Ortsbeirat vorgetragenen Anregung zur Höhe von 5,50 m hohen Schallschutzwänden vor und nach den Bauarbeiten auf der West- und der Ostseite darauf hingewiesen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz deutlich übersteigen würden. Gleichwohl wird der Magistrat sich im Rahmen seiner originären Möglichkeiten gegenüber der Deutschen Bahn AG dafür einsetzen, dass die normativen Vorgaben für einen maximal möglichen Schallschutz für die von der Maßnahmen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden.