Gehweg Schöne Aussicht von Autos befreien
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass an neuralgischen Punkten - beispielsweise Eingangsbereichen und Zufahrten - bereits Absicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Zusätzliche Bereiche können im Rahmen eines Ortstermins geprüft werden. Das Parken auf dem Gehweg ist hier unzulässig, die Flächen sind verkehrsrechtlich klar geordnet. Daher hält der Magistrat eine Absicherung auf den rund 300 Metern des nördlichen Gehweges für unverhältnismäßig.