Straßenlampe Bornbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1531
Betreff: Straßenlampe Bornbrücke Um die Riedhalsstraße und das Sportgelände zu erreichen, besteht eine beleuchtete Wegeverbindung von der Quellenstraße über den Harheimer Stadtweg. Aus Sicherheitsgründen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, empfiehlt der Magistrat die Nutzung der zuvor beschriebenen Wegeverbindung. Aus Rücksichtnahme auf die im Bereich der Brücke und dem weiteren Wegeverlauf lebende Flora und Fauna, wird von der Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Bereich der neu erbauten Brücke abgesehen.