Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße / Gutleutkaserne / Werftstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1531
Betreff: Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße / Gutleutkaserne / Werftstraße Der genannte Bereich befindet sich zwischen zwei Lichtsignalanlagen. Das Regelwerk lässt daher an dieser Stelle keinen Fußgängerüberweg zu. Um den Schutz für zu Fuß Gehende zu erhöhen, wurde bereits die Querungshilfe in der Mitte der Gutleutstraße eingerichtet. Diese Querungshilfe hat sich in der Praxis bewährt. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Sichtbarkeit wird der Magistrat jedoch die Aufstellfläche für Fußgänger im Bereich der Werftstraße durch geeignete Mittel absichern, um sie von unberechtigt parkenden Pkws freizuhalten.