Nied: Illegale Müllentsorgung endlich in den Griff bekommen - Durchführung einer Aufklärungskampagne bei Mietern und Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung an den Müllbrennpunkten
Stellungnahme des Magistrats
Beide genannten Bereiche - Dürkheimer Straße und Coventrystraße - sind bezüglich Entsorgung von Sperrmüll an die monatliche Siedlungsabfuhr angeschlossen. Eine Informations- und Aufklärungskampagne ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um präventiv den beschriebenen Problemen entgegenzuwirken. Um illegale Müllentsorgung im Stadtteil Nied in den Griff zu bekommen, wird hinsichtlich der angeregten Aufklärungskampagne für die Dürkheimer Straße bereits Folgendes umgesetzt; neu einziehende Mieterinnen und Mieter werden seitens der Wohnungsgesellschaft mittels eines individuellen Briefes über das Konzept der Siedlungsabfuhr unter Benennung der Abfuhrtermine informiert. Alle Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter werden sowohl über die Hausordnung als auch über Aushänge in den Eingangsbereichen über den Sperrmüllservice, die Abholtermine und entsprechende Verhaltensweisen (z.B. die korrekte Bereitstellung) informiert. Die Wohnungsgesellschaft wird weitere Aufklärungsmaßnahmen bezüglich korrekter Entsorgung und Bereitstellung von Abfällen und Sperrmüll unterstützen. Eine umfangreiche Information erfolgte für beide Bereiche (Dürkheimer Straße und Coventrystraße) seitens der Stabsstelle Sauberes Frankfurt durch eine Verteileraktion. So wurden im Januar 2021 Informationsbroschüren mit allen Informationen rund um das Thema Sperrmüll und Siedlungsabfuhr an alle Mieterinnen und Mieter verteilt. Diese Verteileraktion wird regelmäßig wiederholt. Um alle Mieterinnen und Mieter zu erreichen, werden entsprechende Flyer in leichter Sprache und unter Verwendung von Piktogrammen verwendet. Der Bereich Dürkheimer Straße wird durch einen Hausmeister mit Büro vor Ort (Alzeyer Straße 44) betreut. Dieser steht allen Mieterinnen und Mietern der Siedlung für praktische Hilfen, auch im Zusammenhang mit Sperrmüllentsorgung, zur Verfügung. Dieses Angebot wurde zum 01.10.2020 durch einen Siedlungshelfer, der unter anderem kleinere Sperrmüllmengen selbst entsorgt, erweitert. Ebenso wird in der Coventrystraße seitens der Eigentümergemeinschaft ein Hausmeister eingesetzt, der unter anderem für die Bereitstellung der Abfallbehälter verantwortlich ist. Nach Rücksprache mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) ist eine Videoüberwachung zur Überwachung illegaler Müllentsorgung rechtlich nicht zulässig und auch nicht angemessen. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 4 des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich zur Wahrnehmung des Hausrechts (HBDI) eine Ermächtigungsgrundlage für eine Videoüberwachung. Diese ist im Übrigen auch nur dann zulässig, wenn sie erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. In der Praxis findet eine Videoüberwachung durch städtische Ämter und Betriebe deshalb in der Regel nur bei einer zwingend erforderlichen Sicherung und Überwachung eigener Dienstgebäude statt. Vorwiegend soll jedoch der öffentliche Raum überwacht werden, um illegale Müllentsorgung festzustellen. Nur Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden können ausnahmsweise nach § 14 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zur Abwehr von Gefahren und bei vermehrten Straftaten öffentlich zugängliche Orte mittels Videokamerasystem überwachen. Auch diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Die Videoüberwachung wäre zudem ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte unbeteiligter Bürgerinnen und Bürger, die regelmäßig überwacht und aufgezeichnet würden. Aus den dargelegten Gründen ist eine Videoüberwachung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zulässig. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt setzt als alternative Maßnahme z.B. zur Ermittlung von möglichen Verursachern bereits einen Sperrmüllvorermittler ein. Ergänzend kontrolliert die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zu unterschiedlichen Zeitpunkten beide Bereiche.