Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B166, welcher es als "Baugrundstück für den Gemeinbedarf Post" ausweist. Eine Befreiung von dieser Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Bislang wurde im Magistrat eine temporäre Nutzung für die Unterbringung von Geflüchteten in Erwägung gezogen. Eine solche temporäre Nutzung könnte unter den geltenden Rahmenbedingungen gemäß § 246 Abs. 12 BauGB genehmigt werden, wäre jedoch auf maximal drei Jahre begrenzt. Eine anderweitige Bedarfsprüfung oder konkrete Nutzungsanfrage ist bislang offen, so dass die Festsetzung des Grundstücks als Gemeinbedarf bestehen bleibt. Die Liegenschaft Hügelstraße 181 liegt im Schulbezirk der Heinrich-Seliger-Grundschule und im Kita-Planungsbezirk Dornbusch. Es grenzen direkt weitere Schul- und Kita-Planbezirke an. Insgesamt besteht im Heinrich-Seliger-Schulbezirk als auch im benachbarten Ludwig-Richter-Schulbezirk noch nennenswerte Bedarfe in U3 und Kindergarten. Auch im Bereich der Schulkinderbetreuung bestehen noch Versorgungsbedarfe. Im Rahmen der Nachverdichtung der Platensiedlung wurde in der Fortschreibung des iSEP 2017-2023 der Bedarf einer vierzügigen Grundschule in der Bildungsregion Mitte-Nord festgeschrieben und beschlossen. Für die Grundschulbezirksplanung wäre der Standort Hügelstraße 181 grundsätzlich als Standort denkbar, jedoch hält die Fläche lediglich 3759 qm und scheint somit als Schulstandort nicht ausreichend. Für eine eingehende Prüfung der Liegenschaft als Schul- und Betreuungsstandort (U3, Kita, Hort) werden weiterreichende Informationen benötigt.