Gedenkstein für Susanna Margaretha Brandt - Vorbild für Goethes Gretchentragödie im Faust
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Grundsätzlich unterstützt das Kulturdezernat die vom Ortsbeirat 01 neuerlich angeregte Erinnerung an ein Stück Frankfurter Kulturgeschichte. Die vor einer Mittelzusage notwendige Prüfung von Aufstellungsort und Kosten für Herstellung und Aufstellung eines Gedenksteins sowie des Textentwurfs hat sich wegen Corona-bedingter personeller Engpässe und der Urlaubszeit verzögert. Die entsprechenden Recherchen werden zeitnah erfolgen. Das Fachamt wird sich diesbezüglich mit dem Ortsbeirat 01 in Verbindung setzen. Der Text für einen entsprechenden Gedenkstein sollte im Austausch von Ortsbeirat, Magistrat, Institut für Stadtgeschichte und Frauenreferat erarbeitet werden. Zum historischen Kontext hat das Institut für Stadtgeschichte folgendes festgestellt: Der Fall der Susanna Margaretha Brandt ist einer von 139 Fällen von Kindsmord, die in dem Archivbestand "Criminalia" im Zeitraum von 1589 bis 1822 dokumentiert sind. Gemäß der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Carolina) war Kindsmord ein todeswürdiges Verbrechen, das bestraft werden sollte durch Begraben bei lebendigem Leib, Pfählen oder Ertränken. In Zeiten, in denen Kindsmord häufig vorkam, sollten die überführten Mörderinnen zur Abschreckung vor der Hinrichtung auch noch "mit glühenden zangen gerissen" werden. Im 18. Jahrhundert wurden Kindsmörderinnen jedoch mit dem Schwert gerichtet, was als weniger grausam und ehrenrührig galt. Wenige Jahre nach der Hinrichtung der Susanna Margaretha Brandt begann man, Kindsmörderinnen nicht mehr hinzurichten, sondern mit Gefängnis zu bestrafen, da man im Zuge der Aufklärung zu der Einsicht gelangt war, dass Frauen ihre unehelich geborenen Kinder nicht aus Bosheit, sondern aus materieller Not und Furcht vor sozialer Ächtung umbrachten. Susanna Margaretha Brandt war eine überführte und geständige Kindsmörderin. Laut Sektionsbericht der Frankfurter Stadtärzte und -chirurgen vom 3. August 1771 habe das Kind bei der Geburt gelebt und sei "durch Zerschmetterung der Beine des Kopfs, und die dabei geschehene große Verletzung des Hirns" gestorben. Solche Verletzungen hätten nicht durch einen Sturz bei der Geburt verursacht werden können. Die Bestattung Hingerichteter auf dem Friedhof des Gutleuthofes bedeutete einen Fortschritt gegenüber früheren Zeiten, als Mörder nicht in geweihter Erde, sondern am Galgen oder auf der Schindkaut zusammen mit toten Tieren begraben wurden. Es ist zwar wahrscheinlich, dass Goethe die Susanna Margarethe Brandt als Vorbild für die Figur des Gretchen im Faust genommen hat, jedoch nicht durch Quellen belegt.