Verbesserung der Parksituation an der Seniorenwohnanlage DOMICIL, Thudichumstraße 9, Rödelheim
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Im Nahbereich der Thudichumstraße 9 stehen keine Flächen im städtischen Eigentum zur Verfügung, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Der Bauträger ist in der Regel für die Schaffung von Parkplätzen für die Liegenschaft verantwortlich. Es befinden sich anscheinend barrierfreie Parkplätze auf dem Grundstück. Insbesondere für die Schaffung eines barrierefreien Parkplatzes für mobiltätseingeschränkte Personen ist eine Lösung auf dem Grundstück anzustreben (zum Beispiel durch Bereitstellung eines Parkplatzes mit Anmeldung). Zu 2. bzw. 3.: Um das widerrechtliche Parken auf dem Gehweg vor der Thudichumstraße 9 zu unterbinden können, ließen sich an neuralgischen Punkten Stahlabweiser anbringen. In der anliegenden Straße am Köstrich ist beidseitig Gehwegparken für Fahrzeuge bis maximal 2,8 Tonnen angeordnet. Wobei die Restbreite des Gehwegs auf der nordöstlichen Seite nicht mehr den heutigen Richtlinien entspricht. Fußgänger:innen werden zwangsläufig auch hier behindert. Andienende Fahrzeuge, insbesondere für den Krankentransport oder die Lieferung insbesondere von Lebensmitteln sind häufig größer, benötigen mehr Platz und sind schwerer als 2,8 Tonnen. Der Magistrat schlägt vor, Am Köstrich an Ecke Thudichumstraße die beidseitig befindlichen Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gehwegparken" zu entfernen. Am Köstrich neben Thudichumstraße 9 ließe sich auf der südwestlichen Seite am linken Fahrbahnrand ein allgemeiner Sonderparkplatz für schwerbehinderte Menschen zwischen (zum Beispiel in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr) einrichten. Auch aufgrund des allgemeinen Parkdrucks, für den regulären Lieferverkehr, würde ein eingeschränktes Haltverbot VZ 286 StVO (zum Beispiel in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr) Am Köstrich neben Thudichumstraße 9 installiert. Auf der nordöstlichen Seite würde Am Köstrich an Ecke Thudichumstraße ein absolutes Haltverbot VZ 283 StVO angebracht. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Rückmeldung hinsichtlich der vorgenannten Möglichkeiten.