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Sperrmüll - Hinweisschild am Rottweiler Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich ist das Aufstellen von Schildern auf öffentlichen Flächen eine hoheitliche Aufgabe, daher darf der Dienstleister der Sperrmüllentsorgung, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), solche nicht ohne Weiteres anbringen. Insbesondere im Kreuzungsbereich ist das Anbringen amtlicher Schilder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Das Umweltamt und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt haben bereits seit einigen Jahren keine entsprechenden Tafeln mehr angebracht, da diese nicht zu einer Verhaltensänderung geführt haben und die Bereitstellung von unangemeldetem Sperrmüll ohnehin grundsätzlich verboten ist. Das Ordnungsamt wird aktuell nach einer deutlichen Bußgelderhöhung stärker gegen Müllsünder - inkl. wilde Sperrmüllablagerungen - vorgehen. Sperrmüll, der terminabweichend an die Straße gestellt wird, wird mit 200 Euro geahndet, gar nicht angemeldeter Sperrmüll mit 250 Euro. Im Sinne der Stadtsauberkeit können alle auffälligen Ablagerungen gerne an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800 20080070 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden, ferner sind konkrete Meldungen auch über www.ffm.de - den sog. Mängelmelder - möglich.

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