Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Betreff: Hundeauslaufflächen in der
Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen Aus Sicht des
Magistrats ist nach wie vor die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem
Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930
gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche geeignet. Eine Einzäunung dieser Fläche wird vom Fachamt nun
nicht mehr empfohlen. Hundeauslaufflächen werden aus optischen Gründen nicht
eingezäunt. Es wird davon ausgegangen, dass die Hundehalter ihre Tiere soweit
im Griff haben, dass sie die Flächen nicht verlassen. Die vorgeschlagene Fläche
von ca. 730 m 2 ist zudem durch Absperrbügel von der Straße getrennt. Andere Bereiche der Grünanlage entlang der
Kleyerstraße an der Friedrich-Ebert-Siedlung eignen sich aufgrund der
Beengtheit aus Sicht des Fachamtes nicht als Hundeauslauffläche. Für die Sportanlage West (Sportanlage
Sondershausenstraße) ist im Rahmen des städtischen Kunstrasenprogramms eine
Modernisierung vorgesehen. Die betreffenden derzeit ungenutzten Flächen stehen
demnach nicht langfristig zur Verfügung. Sollte der Vorschlag die informelle Zustimmung des
Ortsbeirats 1 erfahren, müsste der Ortsbeirat in der Folge einen Beschluss über
die Einrichtung dieser Hundeauslauffläche fassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128
Antrag vom
16.05.2023, OF
877/1
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4057