Elektroladestation in öffentlichen und privaten Parkhäusern/Quartiersgaragen hier: Quartiersgarage Glauburgschule
Stellungnahme des Magistrats
Zu a): Die Anzahl und Lage der E-Ladestationen der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) sind auf der Internetseite unter www.parkhausfrankfurt.de einsehbar. Aktuell befinden sich an folgenden Standorten der PBG E-Ladestationen: Parkhaus "Am Hauptbahnhof": 4 Ladestationen Tiefgarage "Goetheplatz": 2 Ladestationen Parkhaus "Börse": 6 Ladestationen Parkhaus "Alt-Sachsenhausen": 2 Ladestationen Tiefgarage "DomRömer": 4 Ladestationen. Zu b): Bei der Prüfung zur aktuellen Stromkapazität in der Tiefgarage "Glauburgschule" wurde ermittelt, dass diese lediglich auf die aktuelle Versorgung der gebäudetechnischen Anlagen ausgelegt ist. Für Elektroladesäulen wäre eine Erweiterung des Hausnetzanschlusses notwendig. Wobei hier zunächst geprüft werden müsste, ob die Netzwerkinfrastruktur der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH eine solche Erweiterung überhaupt zur Verfügung stellen könnte. Damit das Netz technisch und wirtschaftlich so ausgelegt werden kann, dass alle Anschlussanfragen bedient und zugleich die Netzentgelte für die Verbraucher gering gehalten werden, ist es erforderlich, dass alle installierten Ladepunkte erfasst werden. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich jeder Ladepunkt bei den Netzdiensten Rhein-Main (NRM) anzuzeigen. Ladepunkte mit einer Gesamtladeleistung von mindestens 12 kVA sind darüber hinaus durch die NRM genehmigungspflichtig. Dadurch gewährleisten Mainova und NRM auch weiterhin die zuverlässige Stromversorgung der Anschlussnehmer. Eine Leistungserhöhung des vorhandenen Stromnetzanschlusses ist bei der NRM zu beantragen. Hierzu ist vom Kunden der Kontakt mit dem Netzvertrieb der NRM aufzunehmen (Kontaktdaten unter https://www.nrm-netzdienste.de/de/netzanschluss/netzportal). Dabei ist eine detaillierte Leistungsaufstellung mit den aktuell vorhandenen und den neuen Verbrauchern nötig. Weiterhin benötigen die NRM die Datenblätter der Ladesäule(n). Sofern es sich lediglich um eine (kleine) AC-Säule handelt und alle Unterlagen korrekt eingereicht wurden, dürfte eine Leistungserhöhung problemlos möglich sein.