Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 151
Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens in der Arolser Straße in Höhe Friedrich-Ebert-Schule Die durch den Ortsbeirat angeregte Querung befindet sich im Sackgassenbereich der Arolser Straße. Die normativen Vorgaben für die Anlage einer Fußgängerquerung (Mindestbewegungen von Fahrzeugen und querenden Fußgängern) werden hier nicht erreicht. Abgesehen hiervon ist es laut Auskunft der Schulleitung den Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit nicht gestattet, dass Schulgelände zu verlassen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass der Anregung nicht entsprochen wird.