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Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2013, ST 1518 Betreff: Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad Die Prüfung alternativer Standorte seitens des Magistrats ergab, dass sich der Blumenverkaufsstand im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis durch das Amt für Straßenbau- und Erschließung auf der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Eine dauerhafte Aufstellung eines Containers zur Lagerung von Verkaufsartikeln ist innerhalb einer solchen Sondernutzung nicht genehmigungsfähig. Da der Container weder auf der Rennbahn, die als Sportgelände innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen ist, noch in dem umgebenden Waldsaum errichtet werden kann, kann der Magistrat keine öffentlichen Flächen für den Container zur Verfügung stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1991