Erhalt des Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2013, ST
1518
Betreff: Erhalt des
Blumenstandes an der Galopprennbahn in Niederrad Die Prüfung alternativer Standorte
seitens des Magistrats ergab, dass sich der Blumenverkaufsstand im Rahmen einer
Sondernutzungserlaubnis durch das Amt für Straßenbau- und Erschließung auf der
öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Eine dauerhafte Aufstellung eines Containers zur
Lagerung von Verkaufsartikeln ist innerhalb einer solchen Sondernutzung nicht
genehmigungsfähig. Da der
Container weder auf der Rennbahn, die als Sportgelände innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes
ausgewiesen ist, noch in dem umgebenden Waldsaum errichtet werden kann, kann
der Magistrat keine öffentlichen Flächen für den Container zur Verfügung
stellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.02.2013, OM 1991