Parkplätze vor dem Anwesen Textorstraße 31-35
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1510
Betreff: Parkplätze vor dem Anwesen Textorstraße 31-35 In der Textorstraße vor Hausnummer 31 würden am Fahrbahnrand parkende Kraftfahrzeuge den Straßenbahnverkehr behindern, da diese in das Lichtraumprofil der Straßenbahn ragen. Daher wurde aus Verkehrssicherheitsgründen vor Hausnummer 31 bis zur Einmündung Bruchstraße eine Sperrfläche mittels Verkehrszeichen 298 Straßenverkehrs-Ordnung auf der Fahrbahn aufgebracht. Aus vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.