Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 150 Betreff: Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der
Anne-Frank-Siedlung Um eine gesamtstädtische
nachhaltige Mobilität zu sichern, hat der Magistrat immer den Fokus darauf,
neue Baugebiete adäquat zu erschließen und dabei die Belange aller
Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Ein Element der nachhaltigen Mobilität ist dabei
auch, die Schaffung von verkehrlichen Alternativen in Form eines entsprechenden
ÖPNV-Angebotes, sowie gut ausgebauter Radverkehrsverbindungen, mit dem Ziel der
Vermeidung oder Reduzierung von Kfz-Fahrten. Bei der Anbindung eines Baugebietes ist möglichst
auf die bestehende Verkehrsinfrastruktur zurückzugreifen und nur nötigenfalls
eine neue Straßenanbindung zu bauen. Erste Abschätzungen der Verkehrsmengen, durch das
Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung", haben eine Zunahme der
Kfz-Fahrten von 300 Fahrten in der Spitzenstunde ergeben. Diese zusätzliche
Belastung wird sich, nach Einschätzung des Magistrats, gleichmäßig im Netz
verteilen. Eine direkte Anbindung des
Baugebietes "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" an die Jean-Monnet-Straße
würde einen gravierenden Eingriff in den Freiraum und die dort bestehenden
Parkanlagen und Naherholungsgebiete bedeuten. Darüber hinaus besteht die
Wahrscheinlichkeit, dass eine derartige Straßenverbindung gebietsfremden
Durchgangsverkehr anziehen könnte. Daher ist eine solche Straßenverbindung im
B-Plan nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass ein Direktanschluss an die
Jean-Monnet-Straße, aufgrund der Topographie und der Knotenpunktabfolge
(unmittelbare Nähe zur Anschlussstelle Frankfurt am Main - Eckenheim), nur
unter extrem hohem technischem Aufwand realisiert werden könnte. Darüber hinaus würde ein Anschluss an die
Jean-Monnet-Straße nur die Zufahrt zu dem Baugebiet aus nordöstlicher Richtung
und die Ausfahrt in südwestlicher Richtung ermöglichen. Ein Anschluss in Form
eines Vollknotens, der alle Fahrbeziehungen ermöglichen würde, ist technisch
nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.09.2018, V
1008