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Illegales Abbiegen von Zweiradfahrern von der Friedberger Landstraße auf den Gehweg der Scheffelstraße verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1508

Betreff: Illegales Abbiegen von Zweiradfahrern von der Friedberger Landstraße auf den Gehweg der Scheffelstraße verhindern Die Führung der Radfahrenden im Einmündungsbereich Friedberger Landstraße/Scheffelstraße ist baulich und mittels Markierungen deutlich vorgegeben. Die Radfahrenden, die aus Richtung Norden kommen, werden vor der Einmündung Scheffelstraße auf den Gehweg geführt und mittels Furtmarkierung entweder geradeaus auf der Friedberger Landstraße oder rechts auf der Fahrbahn in die Scheffelstraße geführt. Demnach ist für die rechtsabbiegenden Radfahrenden das Befahren des Gehwegs untersagt, zumal weder Markierungen oder Beschilderungen für eine Erlaubnis vorhanden sind. Es handelt sich hierbei also um ein absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer. Mit der tendenziell steigenden Anzahl an Radfahrenden geht eine verstärkte Wahrnehmung von Verkehrsverstößen einher. Dem Magistrat ist die Problematik, die durch das ordnungswidrige Verhalten einzelner Radfahrender entsteht, bewusst. Verkehrsverstöße von Radfahrenden, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Straßenverkehrsamts - Verkehrssicherheit im Rahmen ihrer Streifen feststellen, werden nach Möglichkeit geahndet. Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ist allerdings festgelegt, dass das Verwarngeld, das bei Fehlverhalten gegen die Radfahrenden verhängt wird, grundsätzlich 10,00 EUR betragen soll. Ein "Lerneffekt über den Geldbeutel" kann somit nur selten erzielt werden. Daneben werden jährlich Aktionen zum Thema "ordnungswidriges Radfahren" durchgeführt. Bei diesen Aktionen werden nicht nur Verwarnungen gegen Radfahrende ausgestellt, sondern auch aufklärende Gespräche rund um das Thema "Radfahren" geführt. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung und die Gefahren, die sich aus Nichteinhaltung dieser ergeben, werden zudem immer wieder in den Medien publik gemacht. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) informiert beispielsweise auf der eigenen Internetseite unter anderem über Vorschriften und Verhaltensregeln, die durch die Radfahrenden eingehalten werden müssen.