Leerstände in der Bürostadt Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST
1508
Betreff: Leerstände in der
Bürostadt Niederrad Die Eröffnung der nördlichen
Autobahnabfahrt von der A 5 in die Bürostadt Niederrad hat nicht zu einer
wesentlichen Änderung der Leerstandsproblematik in den Bürogebäuden geführt.
Die dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan B 872 vom 03.08.2009 und dem
Nachfolgebeschluss vom 07.05.2012 zugrundliegenden Ziele und Zwecke der Planung
behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Dort heißt es: "Mit dem Bebauungsplan
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des
monostrukturierten Gewerbe- und Sondergebietes Bürostadt Niederrad in ein
ausdifferenziertes Viertel aus Misch-, Kern- und Allgemeinen
Wohngebietsanteilen geschaffen werden. Insbesondere soll die Ansiedlung von
Wohnnutzungen u.a. im Süden der Bürostadt sowie die Unterbringung ergänzender
Infrastruktureinrichtungen ermöglicht werden." Die Eröffnung der Autobahnabfahrt wirkt sich
allerdings positiv auf die Entwicklung der Bürostadt zu einem gemischt
genutzten Quartier aus. Derzeit gibt es eine größere Interessentenzahl für
Wohnungsbauprojekte in dem Quartier. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.09.2014, V
1106
Antrag vom 07.01.2015, OF 1017/5
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2015, OM 3833