Leerstände in der Bürostadt Niederrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1508
Betreff: Leerstände in der Bürostadt Niederrad Die Eröffnung der nördlichen Autobahnabfahrt von der A 5 in die Bürostadt Niederrad hat nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leerstandsproblematik in den Bürogebäuden geführt. Die dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan B 872 vom 03.08.2009 und dem Nachfolgebeschluss vom 07.05.2012 zugrundliegenden Ziele und Zwecke der Planung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Dort heißt es: "Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des monostrukturierten Gewerbe- und Sondergebietes Bürostadt Niederrad in ein ausdifferenziertes Viertel aus Misch-, Kern- und Allgemeinen Wohngebietsanteilen geschaffen werden. Insbesondere soll die Ansiedlung von Wohnnutzungen u.a. im Süden der Bürostadt sowie die Unterbringung ergänzender Infrastruktureinrichtungen ermöglicht werden." Die Eröffnung der Autobahnabfahrt wirkt sich allerdings positiv auf die Entwicklung der Bürostadt zu einem gemischt genutzten Quartier aus. Derzeit gibt es eine größere Interessentenzahl für Wohnungsbauprojekte in dem Quartier.