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Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Dezernat Bildung, Immobilien und Neues Bauen hat in Kooperation mit dem Stadtschulamt die überarbeitete Satzung für die Kindertagespflegepersonen fristgerecht in den Magistrat eingebracht, um einen Beschluss noch im Jahr 2023 zu ermöglichen. So hätte die neue Satzung zum 01.01.2024 in Kraft treten können. Die neue Satzung setzt die im Vorfeld diskutierten Punkte gemäß dem Antrag der Stadtverordnetenversammlung um. Zur Prüfung der Rechtskonformität des Satzungsentwurfes für die städtische Kindertagespflege wurde eine externe Stelle mit einer rechtswissenschaftlichen Beurteilung beauftragt. Das Ergebnis der rechtswissenschaftlichen Beurteilung liegt voraussichtlich im August 2024 vor. Im Anschluss wird der Satzungsentwurf erneut vorgelegt.

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